Nötigung und Erpressung sind beides Straftatbestände im deutschen Strafrecht, unterscheiden sich aber in wichtigen Punkten: **Nötigung (§ 240 StGB):** - Bei der Nötigung wird... [mehr]
Raub und räuberische Erpressung sind zwei verschiedene Straftatbestände im deutschen Strafrecht, die sich in einigen wesentlichen Punkten unterscheiden: 1. **Raub (§ 249 StGB)**: - **Tatbestand**: Raub liegt vor, wenn jemand mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sich oder einem Dritten die Sache rechtswidrig zuzueignen. - **Gewaltanwendung**: Die Gewalt oder Drohung muss unmittelbar zur Wegnahme der Sache dienen. - **Beispiel**: Ein Täter schlägt ein Opfer nieder und nimmt dessen Geldbörse. 2. **Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)**: - **Tatbestand**: Räuberische Erpressung liegt vor, wenn jemand mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine Handlung, Duldung oder Unterlassung erzwingt, die zu einer Vermögensverfügung führt. - **Vermögensverfügung**: Im Gegensatz zum Raub muss das Opfer selbst eine Vermögensverfügung vornehmen, also aktiv etwas tun oder unterlassen, was zu einem Vermögensschaden führt. - **Beispiel**: Ein Täter droht einem Opfer mit Gewalt, damit dieses ihm Geld übergibt. **Zusammengefasst**: - Beim **Raub** nimmt der Täter die Sache selbst weg. - Bei der **räuberischen Erpressung** zwingt der Täter das Opfer, die Sache herauszugeben oder eine andere Vermögensverfügung vorzunehmen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie unterschiedliche rechtliche Konsequenzen und Strafrahmen nach sich ziehen kann.
Nötigung und Erpressung sind beides Straftatbestände im deutschen Strafrecht, unterscheiden sich aber in wichtigen Punkten: **Nötigung (§ 240 StGB):** - Bei der Nötigung wird... [mehr]
Der Unterschied zwischen Bedrohung und Erpressung liegt im Ziel und in der Handlung: **Bedrohung:** Bei einer Bedrohung (§ 241 StGB) wird jemandem mit einem empfindlichen Übel (z. B. Gewa... [mehr]
Öffentliches Recht und Privatrecht sind zwei grundlegende Bereiche des Rechts, die sich in ihren Zielen, Regelungen und den beteiligten Parteien unterscheiden. 1. **Öffentliches Recht**:... [mehr]