Kann man eine prozessuale Tat teilweise einstellen?

Antwort

Ja, es ist möglich, ein Strafverfahren teilweise einzustellen. Dies kann geschehen, wenn sich während des Verfahrens herausstellt, dass bestimmte Tatvorwürfe unbegründet sind oder nicht ausreichend Beweise vorliegen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen. In solchen Fällen kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht entscheiden, das Verfahren in Bezug auf diese spezifischen Tatvorwürfe einzustellen, während das Verfahren in Bezug auf andere Tatvorwürfe fortgesetzt wird. Die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für eine teilweise Einstellung des Verfahrens sind in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Kategorie: Recht Tags: Prozessual Tat Einstellung
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