Ja, Prostitution gilt in Deutschland als ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO). Seit der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) im Jahr 2017 sind Prostituierte verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden und eine gesundheitliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: [BMFSFJ - Prostituiertenschutzgesetz](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/prostituiertenschutzgesetz-117810).