Programmatische Aussagen im SGB VIII?

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Das SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe) enthält eine Reihe von programmatischen Aussagen, die die Grundsätze und Ziele der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland festlegen. Hier sind einige der wichtigsten programmatischen Aussagen: 1. **Recht auf Förderung der Entwicklung und Erziehung** (§ 1 SGB VIII): - Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 2. **Elternverantwortung** (§ 1 Abs. 2 SGB VIII): - Die Erziehung und Pflege der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Die staatliche Gemeinschaft wacht darüber. 3. **Förderung der Erziehung in der Familie** (§ 2 SGB VIII): - Die Jugendhilfe soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. 4. **Partizipation und Mitwirkung** (§ 8 SGB VIII): - Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. 5. **Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung** (§ 8a SGB VIII): - Die Jugendhilfe hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und bei einer Gefährdung des Kindeswohls geeignete Maßnahmen zu ergreifen. 6. **Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe** (§ 2 SGB VIII): - Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben, die darauf abzielen, die Entwicklung junger Menschen zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen und positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen. Diese programmatischen Aussagen bilden die Grundlage für die Arbeit der Jugendämter und anderer Träger der Jugendhilfe in Deutschland. Sie sollen sicherstellen, dass die Rechte und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Mittelpunkt der Jugendhilfe stehen.

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