Die Produkthaftung in Deutschland ist im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt. Wenn Produkte aus dem Ausland eingeführt, in Deutschland veredelt und unter einem neuen Firmennamen vertrieben werden, gelten folgende Punkte: 1. **Herstellerdefinition**: Derjenige, der das Produkt veredelt und unter eigenem Namen vertreibt, wird rechtlich als Hersteller angesehen. Das bedeutet, dass du für die Sicherheit des Produkts verantwortlich bist. 2. **Haftung für Schäden**: Wenn durch das Produkt Schäden entstehen, kannst du als Hersteller haftbar gemacht werden. Dies gilt für Personen- und Sachschäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. 3. **Fehlerhaftigkeit**: Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die berechtigterweise erwartet wird. Dies kann durch Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler oder unzureichende Informationen/Anleitungen geschehen. 4. **Beweislast**: Im Falle eines Schadens muss der Geschädigte nachweisen, dass das Produkt fehlerhaft war und der Fehler die Ursache für den Schaden war. 5. **Rückgriff auf den ursprünglichen Hersteller**: Du kannst unter bestimmten Umständen auch Rückgriff auf den ursprünglichen Hersteller nehmen, wenn dieser für den Fehler verantwortlich ist. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um alle Aspekte der Produkthaftung und mögliche Risiken zu verstehen.