Ein Innominatvertrag ist ein Vertrag, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und daher keinen eigenen gesetzlichen Vertragstyp darstellt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („in... [mehr]
Im Privatrecht sind Beispiele: 1. **Vertragsrecht**: Regelungen über Verträge zwischen Privatpersonen oder Unternehmen. 2. **Deliktsrecht**: Vorschriften über Schadensersatzansprüche bei unerlaubten Handlungen. 3. **Familienrecht**: Bestimmungen zu Ehe, Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt. 4. **Erbrecht**: Regelungen zur Vererbung und Nachlassverwaltung. 5. **Sachenrecht**: Vorschriften über Eigentum und Besitz an beweglichen und unbeweglichen Sachen. Im öffentlichen Recht sind Beispiele: 1. **Verfassungsrecht**: Regelungen über die Grundordnung des Staates und die Rechte der Bürger. 2. **Verwaltungsrecht**: Vorschriften über die Organisation und das Handeln der Verwaltung. 3. **Strafrecht**: Bestimmungen über Straftaten und die entsprechenden Strafen. 4. **Steuerrecht**: Regelungen über die Erhebung und Verwaltung von Steuern. 5. **Öffentliches Wirtschaftsrecht**: Vorschriften, die die wirtschaftlichen Aktivitäten des Staates und die Regulierung von Märkten betreffen.
Ein Innominatvertrag ist ein Vertrag, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und daher keinen eigenen gesetzlichen Vertragstyp darstellt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („in... [mehr]