Geflüchtete haben gegenüber dem Aufnahmeland verschiedene Pflichten, die je nach Land und dessen Gesetzen variieren können. Allgemeine Pflichten sind: 1. **Meldpflicht**: Geflüchtete müssen sich bei den zuständigen Behörden anmelden und ihre Adresse angeben. 2. **Einhaltung der Gesetze**: Sie sind verpflichtet, die Gesetze des Aufnahmelandes zu respektieren und einzuhalten. 3. **Mitwirkungspflicht**: Geflüchtete müssen aktiv an Verfahren zur Feststellung ihres Status mitwirken, z.B. bei Asylanträgen. 4. **Integration**: In vielen Ländern wird von Geflüchteten erwartet, dass sie sich um eine Integration in die Gesellschaft bemühen, was Sprachkurse und die Teilnahme an Integrationsprogrammen umfassen kann. 5. **Soziale Verantwortung**: Geflüchtete sollten sich an die gesellschaftlichen Normen und Werte des Aufnahmelandes anpassen und respektvoll mit der lokalen Bevölkerung umgehen. Diese Pflichten können je nach nationalem Recht und spezifischen Regelungen variieren. Es ist wichtig, sich über die jeweiligen Gesetze und Vorschriften im Aufnahmeland zu informieren.