Gartenbesitzer haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihre Pflanzen nicht in das Nachbargrundstück hineinwachsen. Dies umfasst insbesondere das Schneiden von Ästen und das Entfernen von Wurzeln, die in den Nachbargarten ragen. Nach deutschem Recht, insbesondere nach dem Nachbarrecht, hat der Nachbar das Recht, überhängende Äste und Wurzeln selbst zu entfernen, sofern er den Eigentümer vorher informiert. Es ist ratsam, im Vorfeld das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bei anhaltenden Problemen kann auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.