Welche Pflichten hat der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen?

Antwort

Beim Abschluss von Fernabsatzverträgen muss der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher insbesondere folgende Pflichten beachten: 1. **Informationspflichten**: Der Unternehmer muss den Verbraucher vor Vertragsschluss umfassend über wesentliche Vertragsinformationen informieren. Dazu gehören unter anderem: - Die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen. - Die Identität des Unternehmers, einschließlich der Kontaktdaten. - Der Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben. - Die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen. - Das Bestehen eines Widerrufsrechts und die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung dieses Rechts. 2. **Widerrufsrecht**: Der Unternehmer muss den Verbraucher über das Widerrufsrecht informieren und ihm ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Der Verbraucher hat in der Regel das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Unternehmer muss den Verbraucher über die Bedingungen, die Frist und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informieren. Diese Pflichten sind in der EU durch die Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU) und in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt.

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