Wie heißt die Pflicht, keine betrieblichen Informationen weiterzugeben?

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Die Pflicht, keine betrieblichen Informationen weiterzugeben, wird als "Verschwiegenheitspflicht" oder "Geheimhaltungspflicht" bezeichnet. Diese Verpflichtung kann in Arbeitsverträgen, Unternehmensrichtlinien oder speziellen Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) festgelegt sein.