Wie heißt die Pflicht, keine betrieblichen Informationen weiterzugeben?

Antwort

Die Pflicht, keine betrieblichen Informationen weiterzugeben, wird als "Verschwiegenheitspflicht" oder "Geheimhaltungspflicht" bezeichnet. Diese Verpflichtung kann in Arbeitsverträgen, Unternehmensrichtlinien oder speziellen Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) festgelegt sein.

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