Wem steht das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 im betreuten Wohnen zu?

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**Das Pflegegeld steht grundsätzlich der pflegebedürftigen Person selbst zu, nicht automatisch Angehörigen, dem Betreuten Wohnen oder dem Pflegedienst. Auch bei betreutem Wohnen bleibt das so, solange es sich nicht um vollstationäre Pflege handelt.** ([bundesgesundheitsministerium.de](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html)) Entscheidend ist der Unterschied zwischen **betreutem Wohnen** und **Pflegeheim**: ## Bei betreutem Wohnen Betreutes Wohnen gilt in der Regel als **eigene Häuslichkeit**. Dann kann bei **Pflegegrad 2** Pflegegeld gezahlt werden, wenn die Pflege zuhause sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt; sie kann es normalerweise an die helfende Person weitergeben, muss das aber nicht automatisch. ([bundesgesundheitsministerium.de](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html)) ## Wann die pflegende Person es nicht direkt „beanspruchen“ kann Die pflegende Person hat **keinen eigenen gesetzlichen Anspruch** auf dieses Pflegegeld. Anspruchsberechtigt ist die versicherte, pflegebedürftige Person. Praktisch bedeutet das: Ein Sohn, eine Tochter oder ein anderer Helfer bekommt das Geld nur, wenn die gepflegte Person es an ihn weitergibt oder wenn eine rechtliche Vertretung das für sie regelt. ([bundesgesundheitsministerium.de](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html)) ## Wichtige Ausnahme Wenn die Person im **vollstationären Heim** lebt, gibt es in dieser Form **kein Pflegegeld für häusliche Pflege**, weil dann andere Leistungen der Pflegeversicherung greifen. Genau deshalb ist die Wohnform hier entscheidend. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/diese-leistungen-koennen-sie-fuer-die-pflege-beantragen-13424)) Ein häufiger Irrtum ist außerdem „Pflegestufe 2“. Die **Pflegestufen** gibt es seit 2017 nicht mehr; heute gilt **Pflegegrad 2**. Für die Frage, wem das Geld zusteht, ändert das aber nichts: **zuerst der pflegebedürftigen Person.** ([bundesgesundheitsministerium.de](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html))

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