Darf ein Discounter einen Pfandbon vom Vortag ablehnen, weil die Kasse schon abgerechnet ist?

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**Nein – ein Discounter darf einen Pfandbon vom Vortag nicht einfach mit der Begründung ablehnen, die Kasse sei schon abgerechnet. Die Abrechnung der Kasse ist ein internes Problem des Markts und hebt deinen Anspruch auf Auszahlung des Pfands nicht auf.** ## Warum das so ist Der Pfandbetrag gehört wirtschaftlich dir, sobald du pfandpflichtige Verpackungen zurückgegeben hast und der Bon korrekt ausgestellt wurde. Der Bon ist nur der Nachweis dafür, dass der Markt dir diesen Betrag schuldet. Ob die Kasse vom Vortag schon geschlossen oder abgerechnet wurde, spielt dafür normalerweise keine Rolle. Der Markt muss das dann intern anders verbuchen, statt die Auszahlung einfach zu verweigern. ## Wichtig zu wissen Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Bon **klar befristet** war oder wenn es **konkrete Zweifel an der Echtheit** gibt, etwa bei einem beschädigten oder nicht lesbaren Bon. Ein bloßer Hinweis wie „geht heute nicht mehr, weil gestern abgerechnet wurde“ reicht dafür nicht. Das ist keine tragfähige Begründung. ## Was das praktisch für dich bedeutet Du kannst verlangen, dass der Marktleiter oder die Filialleitung den Bon auszahlt. Wenn man sich weiter weigert, ist die sinnvollste Konsequenz: Bon aufbewahren, Datum und Filiale notieren und dich direkt beim Kundenservice der Kette beschweren. Praktisch sind Pfandbons eher mit einem Gutschein als mit Bargeld in der Kasse zu vergleichen: Auch ein Gutschein wird nicht wertlos, nur weil ein Kassentag beendet ist. Entscheidend ist der Anspruch, nicht der Tagesabschluss.

Kategorie: Recht Tags: Pfandbon Discounter Kasse