Wer hat Vertretungsbefugnis in einer GmbH?

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In einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haft) haben in der Regel die Geschäftsführer die Vertretungsbefugnis. Diese können entweder allein oder gemeinsam mit anderen Geschäftsführern handeln, je nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Darüber hinaus können auch Prokuristen, die von den Geschäftsführern ernannt werden, Vertretungsbefugnis haben. Die genauen Regelungen zur Vertretungsbefugnis sollten im Gesellschaftsvertrag der GmbH festgelegt sein.