Ja, es ist grundsätzlich möglich, Personen mit rechtsextremer Einstellung von staatlichen Förderungen auszuschließen, insbesondere wenn diese Einstellungen gegen die Werte und Prinzipien der jeweiligen Förderprogramme verstoßen. In vielen Ländern gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, Förderungen zu verweigern, wenn die geförderten Aktivitäten oder die geförderten Personen extremistische Ideologien vertreten. Dies kann jedoch von den spezifischen Gesetzen und Richtlinien des jeweiligen Landes abhängen. Es ist wichtig, dass solche Ausschlüsse klar definiert und rechtlich abgesichert sind, um Willkür und Diskriminierung zu vermeiden.