Welche Personen darf der Standesbeamte nicht trauen?

Antwort

Der Standesbeamte darf bestimmten Personen aus dem Leben der Eheschließenden nicht trauen, um Interessenkonflikte und mögliche Befangenheit zu vermeiden. Dazu gehören in der Regel: 1. **Verwandte in gerader Linie**: Eltern, Kinder, Geschwister. 2. **Ehepartner oder Lebenspartner**: Der Standesbeamte sollte nicht für Personen trauen, mit denen er in einer engen persönlichen Beziehung steht. 3. **Engste Freunde**: Personen, mit denen eine enge persönliche Bindung besteht, die die Neutralität beeinträchtigen könnte. Diese Regelungen dienen dazu, die Objektivität und Unparteilichkeit des Standesbeamten zu gewährleisten.

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