Können Pazifisten wegen ihrer Weltanschauung aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden?
Antwort vomNein – **allein wegen einer pazifistischen Weltanschauung grundsätzlich nicht**. Entscheidend ist in Deutschland nicht, ob jemand Pazifist ist, sondern ob die Person die **freiheitlich-demokratische Grundordnung** achtet und die dienstlichen Pflichten erfüllen kann. Eine pazifistische Überzeugung ist durch die **Meinungs- und Gewissensfreiheit** geschützt. Aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden kann man daher nicht einfach nur deshalb, weil man Krieg oder militärische Gewalt ablehnt. Anders kann es nur werden, wenn die konkrete Haltung oder das Verhalten mit den Dienstpflichten unvereinbar ist, etwa: - wenn verfassungsfeindliche Ziele unterstützt werden, - wenn gesetzliche Dienstpflichten bewusst verweigert werden, - oder wenn die Person die für ihr Amt erforderliche Loyalität gegenüber der Verfassung nicht aufbringt. Für **Beamte** gelten dabei strengere Treuepflichten als für normale **Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst**. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kommt nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen in Betracht, nicht wegen einer bloßen inneren Überzeugung. Kurz: **Pazifismus allein ist kein zulässiger Entfernungsgrund aus dem öffentlichen Dienst.**