PayPal-Zahlung storniert, Händler liefert trotzdem – was tun?

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**Wenn du die Bestellung nie wirksam wolltest oder rechtzeitig widerrufen hast, musst du die Ware nicht einfach behalten: Entscheidend ist jetzt, ob es rechtlich eine echte Bestellung, ein Widerruf oder unbestellte Ware ist. Davon hängt ab, ob du die Annahme verweigern, widerrufen oder nur Beweise sichern solltest.** ## Der wichtigste Punkt zuerst Eine **stornierte PayPal-Zahlung allein hebt den Kaufvertrag nicht automatisch auf**. PayPal ist nur das Zahlungsmittel. Wenn du im Shop bestellt hast und der Händler schon versendet hat, kann trotzdem ein wirksamer Kaufvertrag bestehen. Der Käuferschutz ersetzt deine gesetzlichen Rechte nicht. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/node/40216)) Das heißt praktisch: **„PayPal storniert“ ist nicht dasselbe wie „Bestellung storniert“.** Wenn du die Ware nicht mehr willst, brauchst du in der Regel einen **Widerruf gegenüber dem Händler** oder du musst klären, dass es sich tatsächlich um **unbestellte Ware** handelt. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/von-widerruf-bis-umtausch-wenn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117)) ## Was jetzt konkret zu tun ist ### 1. Prüfe sofort, welcher Fall vorliegt **Fall A: Du hast selbst bestellt.** Dann ist es normalerweise **keine unbestellte Ware**. Wenn der Händler schon liefert, solltest du den **Widerruf schriftlich** erklären und alles dokumentieren. Bei Fernabsatzverträgen besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, mit Ausnahmen je nach Ware. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/von-widerruf-bis-umtausch-wenn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117)) **Fall B: Du hast nie wirksam bestellt oder ein Abo/Probepaket war dir untergeschoben.** Dann kann es sich um **unbestellte Ware** handeln. Dafür musst du grundsätzlich **nicht zahlen** und die Ware auch nicht auf eigene Kosten zurückschicken. Die Annahme kannst du verweigern. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/ware-unbestellt-geliefert-was-tun-25001)) ## So gehst du am besten vor ### Wenn das Paket noch nicht da ist - **Annahme verweigern**, wenn du sicher bist, dass du die Ware nicht willst oder nie wirksam bestellt hast. - Dem Händler **kurz schriftlich** mitteilen: Bestellung widerrufen bzw. Ware nicht bestellt, keine Annahme, keine Kostenübernahme für Rücksendung ohne vorherige Zusage. - **Screenshots sichern**: Bestellung, PayPal-Fall, Mails, Versandankündigung. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/ware-unbestellt-geliefert-was-tun-25001)) ### Wenn das Paket schon angekommen ist - **Nicht ungeprüft öffnen**, wenn du von unbestellter Ware ausgehst. - Wenn du tatsächlich bestellt hattest: **Widerruf sofort schriftlich senden** und Rücksendung nur nach den Widerrufsregeln. - Wenn es unbestellte Ware ist: **nicht auf eigene Kosten zurückschicken**. Der Händler muss eine zumutbare Lösung organisieren. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/ware-unbestellt-geliefert-was-tun-25001)) ## Der häufigste Fehler Viele denken: **Geld zurück über PayPal = Sache erledigt.** Das stimmt gerade bei Streitfällen oft nicht. Wenn der Händler Versand oder Zustellung nachweist, kann PayPal anders entscheiden als das Zivilrecht, und umgekehrt kann der Händler trotz PayPal-Streit weiter Forderungen stellen. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/node/40216)) Der praktische Unterschied ist wichtig: - **PayPal-Fall** = Zahlungsstreit - **Widerruf / fehlende Bestellung** = Vertragsrecht ## Klare Empfehlung Wenn du **selbst bestellt** hast, schicke dem Händler **noch heute** einen eindeutigen Widerruf in Textform und verweigere wenn möglich die Annahme. Wenn du **nicht bestellt** hast oder das Ganze nach Abo-Falle aussieht, **nicht zahlen, Annahme verweigern, nichts unfrei zurücksenden und alles dokumentieren**. Verbraucherzentralen weisen ausdrücklich darauf hin, dass unbestellte Ware grundsätzlich nicht bezahlt oder auf eigene Kosten zurückgesendet werden muss. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/ware-unbestellt-geliefert-was-tun-25001)) **Kurz gesagt:** Nicht auf PayPal verlassen, sondern den Fall rechtlich sauber als **Widerruf** oder **unbestellte Ware** behandeln. Das ist der entscheidende Unterschied.

Kategorie: Recht Tags: PayPal Händler Lieferung

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