Nein: Es gibt keine feste Grenze nach dem Motto „sechs Wochen krank pro Jahr = Kündigung erlaubt“. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist in Deutschland erst dann wirksam, wenn zu...
Welcher Paragraph im Sächsischen Besoldungsgesetz regelt Besoldung im Krankheitsfall?
Antwort vomIm Sächsischen Besoldungsgesetz regelt § 34 die Besoldung im Krankheitsfall. Dieser Paragraph behandelt die Fortzahlung der Besoldung während einer Erkrankung. Für detaillierte Informationen ist es ratsam, den genauen Wortlaut des Gesetzes zu konsultieren.
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Kann man in Sachsen Bildung und Teilhabe beantragen, auch ohne Wohngeld oder Kinderzuschlag?
Ja. Leistungen für Bildung und Teilhabe kann man in Sachsen auch ohne Wohngeld und ohne Kinderzuschlag bekommen – aber nur, wenn stattdessen eine andere anspruchsbegründende Sozialleis...