Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
§ 5a Abs. 1 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) in Deutschland regelt die sogenannte "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", auch bekannt als Mini-GmbH. Der Absatz 1 besagt: "Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann auch mit einem Stammkapital von weniger als 25.000 Euro gegründet werden. In diesem Fall muss das Stammkapital mindestens 1 Euro betragen." Diese Regelung ermöglicht es, eine GmbH mit einem geringeren Stammkapital zu gründen, was insbesondere für Gründer mit begrenzten finanziellen Mitteln attraktiv ist.
Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Um eine Stiftung zu gründen, sind in Deutschland einige wichtige Schritte und Voraussetzungen zu beachten: 1. **Stiftungszweck festlegen:** Der Zweck der Stiftung muss klar definiert und dauerha... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]