Eine Ordnungsverfügung zur Untersagung des Haltens von Tieren kann aus verschiedenen Gründen erlassen werden, beispielsweise aufgrund von Verstößen gegen Tierschutzgesetze, mangelhafter Tierhaltung oder gesundheitlichen Risiken für die Tiere oder die Öffentlichkeit. In der Regel wird eine solche Verfügung von der zuständigen Behörde, wie dem Veterinäramt oder der Ordnungsbehörde, ausgesprochen. Die betroffene Person hat in der Regel das Recht, gegen die Verfügung Widerspruch einzulegen. Es ist wichtig, die genauen Gründe für die Untersagung zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Interessen zu wahren. In vielen Fällen kann auch eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer die Mängel behoben werden müssen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.