Wenn du ein Erbe ausschlagen möchtest, kannst du als Grund angeben, dass du vermutest, Schulden zu erben. Das ist in der Regel nicht nachteilig. Die Ausschlagung eines Erbes ist in Deutschland gr... [mehr]
Der Sachverhalt, den du beschreibst, könnte als "Familienrechtlicher Streit" oder "Erbschaftsstreit" bezeichnet werden, insbesondere wenn es um Schulden geht, die im Zusammenhang mit einem Erbe stehen. Wenn der Onkel den Neffen anklagt, könnte es sich auch um eine Klage wegen Forderung oder Schulden handeln. In rechtlichen Begriffen könnte dies auch als "Forderungsklage" oder "Schuldnerklage" klassifiziert werden, abhängig von den spezifischen Umständen des Falls.
Wenn du ein Erbe ausschlagen möchtest, kannst du als Grund angeben, dass du vermutest, Schulden zu erben. Das ist in der Regel nicht nachteilig. Die Ausschlagung eines Erbes ist in Deutschland gr... [mehr]