Ja, in einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) sind grundsätzlich alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter das Recht und die Pflicht hat, die Geschäfte der OHG zu führen und Entscheidungen zu treffen.