Die Offenbarungspflicht des Bewerbers bezieht sich auf die Pflicht, relevante Informationen über sich selbst im Rahmen eines Bewerbungsprozesses zu legen. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu Qualifikationen, beruflichen Erfahrungen, aber auch mögliche Vorstrafen oder gesundheitliche Einschränkungen, die die Ausübung des angestrebten Berufs beeinflussen könnten. Diese Pflicht dient dazu, dem Arbeitgeber ein umfassendes Bild des Bewerbers zu vermitteln und eine informierte Entscheidung über die Einstellung zu ermöglichen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann im schlimmsten Fall zu einer Anfechtung des Arbeitsvertrags führen.