Ja, du darfst grundsätzlich ab und zu gebrauchte Gegenstände über deine eigene Webseite verkaufen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Gelegentlicher Verkauf**: Wen... [mehr]
Ja, die Teilnahme- und Nutzungsbedingungen für eine Webseite sollten eine Datumsangabe enthalten. Dies ist wichtig, um den Nutzern zu zeigen, wann die Bedingungen zuletzt aktualisiert oder überarbeitet wurden. Ein solches Datum hilft auch, rechtliche Klarheit zu schaffen und Nutzer darüber zu informieren, welche Version der Bedingungen zum Zeitpunkt ihrer Nutzung der Webseite gültig ist.
Ja, du darfst grundsätzlich ab und zu gebrauchte Gegenstände über deine eigene Webseite verkaufen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Gelegentlicher Verkauf**: Wen... [mehr]
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Aktenzeichen II ZR 15/59, veröffentlicht in Wertpapier-Mitteilungen (WM) 1960, Seite 610, datiert vom **18. Januar 1960**.