Sollten Nutzungsbedingungen einer Webseite ein Datum enthalten?

Antwort

Ja, die Teilnahme- und Nutzungsbedingungen für eine Webseite sollten eine Datumsangabe enthalten. Dies ist wichtig, um den Nutzern zu zeigen, wann die Bedingungen zuletzt aktualisiert oder überarbeitet wurden. Ein solches Datum hilft auch, rechtliche Klarheit zu schaffen und Nutzer darüber zu informieren, welche Version der Bedingungen zum Zeitpunkt ihrer Nutzung der Webseite gültig ist.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Darf ich gelegentlich Gebrauchtwaren über meine Webseite verkaufen?

Ja, du darfst grundsätzlich ab und zu gebrauchte Gegenstände über deine eigene Webseite verkaufen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Gelegentlicher Verkauf**: Wen... [mehr]

Welches Datum hat die BGH-Entscheidung WM 1960, 610 (II ZR 15/59)?

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Aktenzeichen II ZR 15/59, veröffentlicht in Wertpapier-Mitteilungen (WM) 1960, Seite 610, datiert vom **18. Januar 1960**.