Was besagt der numerus clausus des Sachenrechts?

Antwort

Der numerus clausus des Sachenrechts ist ein Grundsatz im Zivilrecht, der besagt, dass die Anzahl der dinglichen Rechte (Sachenrechte) begrenzt und gesetzlich festgelegt ist. Das bedeutet, dass nur die im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen dinglichen Rechte existieren und keine neuen, nicht gesetzlich geregelten dinglichen Rechte geschaffen werden können. Dieser Grundsatz dient der Rechtssicherheit und Klarheit im Rechtsverkehr, da alle Beteiligten genau wissen, welche dinglichen Rechte es gibt und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind.

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