Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Eine notarielle Vorsorgeurkunde ist ein Dokument, das von einem Notar erstellt wird und dazu dient, Regelungen für den Fall zu treffen, dass eine Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In dieser Urkunde können beispielsweise eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder Regelungen zur Vermögensverwaltung festgehalten werden. Die notarielle Beurkundung verleiht der Urkunde rechtliche Sicherheit und kann im Ernstfall von den zuständigen Stellen anerkannt werden. Es ist ratsam, sich bei der Erstellung einer solchen Urkunde von einem Notar beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle individuellen Wünsche und rechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden.
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Das Betreuungsgesetz (BtG) ist ein Teil des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und regelt die rechtliche Betreuung volljähriger Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ih... [mehr]
Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Ein notarielles Testament und ein Erbvertrag sind zwei unterschiedliche erbrechtliche Instrumente und werden vor dem Gesetz nicht gleich behandelt. **Notarielles Testament:** Ein notarielles Testam... [mehr]