Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Ja, in einer notariellen Urkunde können mehrere Verfahrensgegenstände enthalten sein. Notarielle Urkunden dienen häufig der Dokumentation von verschiedenen rechtlichen Vorgängen, wie beispielsweise dem Kauf von Immobilien, der Gründung von Gesellschaften oder der Regelung von Erbangelegenheiten. Wenn mehrere rechtliche Vorgänge oder Vereinbarungen in einem Zusammenhang stehen, können sie in einer einzigen Urkunde zusammengefasst werden. Es ist jedoch wichtig, dass jeder Verfahrensgegenstand klar und eindeutig formuliert ist, um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden.
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Ein notarielles Testament und ein Erbvertrag sind zwei unterschiedliche erbrechtliche Instrumente und werden vor dem Gesetz nicht gleich behandelt. **Notarielles Testament:** Ein notarielles Testam... [mehr]