Die Filialprokura ist eine spezielle Form der Prokura, die einem Prokuristen das Recht verleiht, im Namen eines Unternehmens in einer bestimmten Filiale oder Niederlassung zu handeln. Der Prokurist ka... [mehr]
Die Vertretungsbefugnis des Komplementärs in einermanditgesellschaft (KG) ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere aus § 164 HGB. Dort ist festgelegt, dass der Komplementär, der persönlich haftet, die Gesellschaft nach außen vertritt. Zudem ist § 105 HGB relevant, da er die Regelungen zur Kommanditgesellschaft und deren Vertretung behandelt. In diesen Normen wird die Rolle des Komplementärs und seine Befugnisse klar definiert.
Die Filialprokura ist eine spezielle Form der Prokura, die einem Prokuristen das Recht verleiht, im Namen eines Unternehmens in einer bestimmten Filiale oder Niederlassung zu handeln. Der Prokurist ka... [mehr]