Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich auch dann rechtswirksam sein, wenn der Hinweis fehlt, dass die handelnde Person für eine Kommanditgesellschaft (KG) auftritt und keine Vertretungsbescheini... [mehr]
Die Vertretungsbefugnis des Komplementärs in einermanditgesellschaft (KG) ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere aus § 164 HGB. Dort ist festgelegt, dass der Komplementär, der persönlich haftet, die Gesellschaft nach außen vertritt. Zudem ist § 105 HGB relevant, da er die Regelungen zur Kommanditgesellschaft und deren Vertretung behandelt. In diesen Normen wird die Rolle des Komplementärs und seine Befugnisse klar definiert.
Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich auch dann rechtswirksam sein, wenn der Hinweis fehlt, dass die handelnde Person für eine Kommanditgesellschaft (KG) auftritt und keine Vertretungsbescheini... [mehr]
Die Website [akh-h.de](https://www.akh-h.de/) gehört zur Anwaltskanzlei Herfurtner, die bundesweit tätig ist und unter anderem Mandanten im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal vertritt. Di... [mehr]