Welche Norm regelt die Rechtsfähigkeit der OHG nach dem Mopeg?

Antwort

Die Rechtsfähigkeit der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) ergibt sich dem Handelsgesetzbuch (HGB insbesondere aus § 105 HGB. wird festgelegt, dass die OHG eine Personengesellschaft ist, die durch den Abschluss einessvertrags entsteht und die Rechts besitzt, um im Namen Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

Kategorie: Recht Tags: Rechtsfähigkeit OHG Mopeg
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