Darf im NOK ein Tankschiff mit Diesel zusammen mit einem Passagierschiff geschleust werden?
Antwort vom**Nein – ein Tankschiff mit Diesel darf im Nord-Ostsee-Kanal nicht zusammen mit einem Fahrgast- bzw. Passagierschiff in derselben Schleusenkammer geschleust werden, solange es Diesel als Ladung an Bord hat.** Maßgeblich ist § 3a der Schleusenverordnung: Gemeinsam geschleust werden darf ein Fahrgastschiff mit einem Öl-, Gas- oder Chemikalientankschiff nur dann, wenn das Tankschiff **gereinigt und entgast** ist und **keine gefährlichen Güter** befördert. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/schleusv/BJNR706530999.html)) ## Entscheidend ist der Unterschied zwischen „Diesel an Bord“ und „leeres, gereinigtes Tankschiff“ Ein mit Diesel beladenes Tankschiff ist ein **Öltankschiff mit gefährlicher Ladung**. Damit fällt es gerade nicht unter die Ausnahme für die gemeinsame Schleusung mit Fahrgastschiffen. Ein **leeres, gereinigtes und entgastes** Tankschiff kann dagegen unter den genannten Voraussetzungen gemeinsam geschleust werden. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/schleusv/BJNR706530999.html)) ## Praktische Folge Für die Praxis heißt das: **Passagierschiff und beladenes Dieseltankschiff müssen getrennt disponiert werden.** Das ist keine bloße Vorsichtsmaßnahme, sondern eine klare Belegungsregel für die Schleusen am NOK. Gerade dieser Punkt wird in vielen allgemeinen Erklärungen zum Kanalbetrieb zu ungenau dargestellt; rechtlich entscheidend ist nicht „Tanker ja oder nein“, sondern **ob das Tankschiff noch gefährliche Güter befördert oder bereits gereinigt und entgast ist**. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/schleusv/BJNR706530999.html))