Ja, auch wenn du nur zwei Monate lang vollzeit arbeitest, stehen dir gesetzlich Urlaubstage zu. In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Tage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche, was 2... [mehr]
Wenn deine Niederlassungserlaubnis abgelaufen ist und du zudem deine Arbeit verloren hast, ist das eine sehr ernste Situation. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel in Deutschland, der grundsätzlich nicht abläuft, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings kann sie unter bestimmten Umständen erlöschen, zum Beispiel wenn du dich länger als sechs Monate im Ausland aufhältst oder bestimmte Auflagen nicht mehr erfüllst. **Wichtige Punkte:** 1. **Niederlassungserlaubnis abgelaufen:** Prüfe genau, ob wirklich die Niederlassungserlaubnis abgelaufen ist oder ob es sich um einen anderen Aufenthaltstitel handelt. Die Niederlassungserlaubnis selbst läuft normalerweise nicht ab, aber der Aufenthaltstitel kann unter bestimmten Bedingungen erlöschen. 2. **Arbeit gekündigt:** Der Verlust des Arbeitsplatzes hat bei einer Niederlassungserlaubnis in der Regel keine direkten Auswirkungen auf deinen Aufenthaltstitel, da dieser nicht an eine bestimmte Beschäftigung gebunden ist (anders als z.B. bei einer Blaue Karte EU oder Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung). 3. **Was tun?** - **Unverzüglich Kontakt zur Ausländerbehörde aufnehmen:** Kläre, wie dein aktueller Status ist und ob du dich noch rechtmäßig in Deutschland aufhältst. - **Unterlagen bereithalten:** Personalausweis, Pass, Nachweise über deinen bisherigen Aufenthalt und ggf. Nachweise über deinen Lebensunterhalt. - **Beratung suchen:** Es kann sinnvoll sein, eine Beratungsstelle für Migrant*innen oder einen Fachanwalt für Ausländerrecht zu kontaktieren. **Wichtige Links:** - [BAMF – Informationen zur Niederlassungserlaubnis](https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/Arbeiten/Niederlassungserlaubnis/niederlassungserlaubnis-node.html) - [Beratungsstellen für Migrant*innen (Diakonie)](https://www.diakonie.de/hilfe-vor-ort/migrationsberatung) **Fazit:** Handele schnell und kläre deinen Aufenthaltsstatus mit der zuständigen Ausländerbehörde. Der Verlust des Arbeitsplatzes allein führt bei einer Niederlassungserlaubnis normalerweise nicht zum Verlust des Aufenthaltstitels, aber du solltest die Situation umgehend prüfen lassen.
Ja, auch wenn du nur zwei Monate lang vollzeit arbeitest, stehen dir gesetzlich Urlaubstage zu. In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Tage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche, was 2... [mehr]