Darf man einen neuen Firmennamen vor Handelsregistereintrag nutzen?

Antwort

Ja, du darfst einen neuen Firmennamen nutzen, bevor dieser im Handelsregister eingetragen ist. Es ist jedoch wichtig, dass der Name nicht bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird und keine Markenrechte verletzt. Es empfiehlt sich, eine Recherche durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Name rechtlich unbedenklich ist. Zudem solltest du beachten, dass der Name im Handelsregister eingetragen werden muss, um rechtlich geschützt zu sein.

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