Darf die Volksbank meinen Namen, der in der Hausverwaltung steht, im Wirtschaftsplan veröffentlichen?

Antwort

Die Veröffentlichung deines Namens durch die Volksbank in einem Wirtschaftsplan könnte datenschutzrechtliche Implikationen haben. Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten nur dann veröffentlicht werden, wenn eine rechtliche Grundlage dafür besteht, wie z.B. eine Einwilligung von dir oder eine gesetzliche Verpflichtung. Es wäre ratsam, die spezifischen Umstände und den genauen Kontext der Veröffentlichung zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Weitere Informationen zum Datenschutzrecht in Deutschland findest du auf der Website der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: [BfDI](https://www.bfdi.bund.de/).

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