Ist Nacktheit mit Handtuch-Jonglage auf der Bühne bei einer Nachmittagsvorstellung erlaubt, wenn nur der Po sichtbar ist?

Antwort

Ob das erlaubt ist, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Jugendschutz:** Nachmittagsvorstellungen werden oft von Kindern und Jugendlichen besucht. In Deutschland regelt das Jugendschutzgesetz, dass Darbietungen mit sexuellem oder anstößigem Inhalt für Minderjährige unzulässig sind. Ein nackter Po gilt zwar nicht als explizit sexuell, könnte aber je nach Kontext als „jugendgefährdend“ eingestuft werden. 2. **Hausrecht und Veranstalter:** Der Veranstalter oder das Theater hat das Hausrecht und kann festlegen, was auf der Bühne gezeigt werden darf. Viele Theater haben Richtlinien, die Nacktheit – auch teilweise – einschränken, besonders bei familienfreundlichen Vorstellungen. 3. **Öffentliches Ärgernis (§ 183a StGB):** Öffentliches Nacktsein kann als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ strafbar sein, wenn es als grob ungehörig empfunden wird. In einem künstlerischen Kontext (z. B. Theater) wird das aber oft großzügiger bewertet, solange keine sexuelle Handlung gezeigt wird. 4. **Künstlerische Freiheit:** Die Kunstfreiheit ist in Deutschland grundgesetzlich geschützt (Art. 5 GG). Sie kann Nacktheit auf der Bühne rechtfertigen, solange keine Gesetze verletzt werden und der künstlerische Kontext klar ist. **Fazit:** Wenn du bei einer Nachmittagsvorstellung mit einem Handtuch jonglierst und dabei nur der Po kurz zu sehen ist, ist das rechtlich meist unproblematisch – vorausgesetzt, der Veranstalter stimmt zu und es handelt sich nicht um eine explizit kinderfreundliche Veranstaltung. Es empfiehlt sich aber, das vorher mit dem Veranstalter abzusprechen und das Publikum zu berücksichtigen. Weitere Infos: - [Jugendschutzgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/) - [§ 183a StGB – Erregung öffentlichen Ärgernisses](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183a.html)

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