Gartenbesitzer haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihre Pflanzen nicht in das Nachbargrundstück hineinwachsen. Dies umfasst insbesondere das Schneiden von Ästen und das Entfernen v... [mehr]
Wenn ihr um 1:00 Uhr nachts laut wart, könnte das als Ruhörung betrachtet werden, da in den meisten Wohngebieten zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr Nachtruhe gilt. Es hängt jedoch von der Dauer und der Lautstärke ab. Wenn es nur kurz war und keine Beschwerden von Nachbarn eingegangen sind, ist es wahrscheinlich kein großes Problem. Sollten sich Nachbarn beschweren, wäre es ratsam, sich zu entschuldigen und in Zukunft darauf zu achten, die Nachtruhe einzuhalten.
Gartenbesitzer haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihre Pflanzen nicht in das Nachbargrundstück hineinwachsen. Dies umfasst insbesondere das Schneiden von Ästen und das Entfernen v... [mehr]