Mutterschutzgesetz: Beschäftigungsverbot während Umschulung. Wer zahlt weiter?

Antwort

Während der Umschulung gilt das Mutterschutzgesetz, das auch ein Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen umfasst. In diesem Fall erhältst du in der Regel Mutterschaftsgeld, das von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird. Wenn du in der Umschulung bist und kein Einkommen aus einer Beschäftigung hast, kann es sein, dass du Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) hast, wie z.B. Arbeitslosengeld II oder andere Unterstützungsleistungen. Es ist ratsam, sich direkt bei der Krankenkasse oder dem zuständigen Jobcenter zu informieren, um genaue Informationen über die finanziellen Ansprüche zu erhalten.

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