Kinder sind in der Regel nicht strafmündig, was bedeutet, dass sie für Straftaten nicht in der gleichen Weise wie Erwachsene bestraft werden können. In Deutschland liegt die Strafmündigkeit bei 14 Jahren. Bei jüngeren Kindern wird in der Regel nicht von einer strafrechtlichen Verantwortung ausgegangen. Stattdessen können andere Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel erzieherische oder die Einbeziehung von Jugendhilfe. Sozialstunden sind in der Regel eine Maßnahme für straffällige Jugendliche ab 14 Jahren, die als Teil einer erzieherischen Strafe oder Auflage verhängt werden können.