Müssen die Halbgeschwister meines Onkels, der einen gerichtlich bestellten Betreuer hat, das Erbe ausschlagen, da er keine leiblichen Geschwister hat?

Antwort

Ob die Halbgeschwister deines Onkels das Erbe ausschlagen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den gesetzlichen Erbfolgeregelungen und der Situation des Betreuers. In Deutschland erben Halbgeschwister grundsätzlich, wenn es keine leiblichen Geschwister gibt. Wenn dein Onkel einen gerichtlich bestellten Betreuer hat, könnte dieser im Namen deines Onkels Entscheidungen treffen, die auch das Erbe betreffen. Es wäre ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Schritte und Möglichkeiten zu klären. Ein Anwalt für Erbrecht kann hier spezifische Informationen und Unterstützung bieten.

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