Vor dem Landessozialgericht ist es nicht zwingend erforderlich, einen Rechtsanwalt als Beistand zu haben. Du kannst auch selbst auftreten und deine Interessen vertreten. Allerdings kann es ratsam sein, einen Anwalt hinzuzuziehen, da dieser über das notwendige Fachwissen verfügt und dich besser bei der rechtlichen Argumentation unterstützen kann.