Ja, ein Zwischenzeugnis sollte in der Regel eine Leistungsbeurteilung des Mitarbeiters enthalten. Es dient dazu, den aktuellen Stand der Leistungen und des Verhaltens des Mitarbeiters zu dokumentieren. Diese Beurteilung kann sowohl positive Aspekte als auch Verbesserungspotenziale umfassen und ist wichtig für die weitere berufliche Entwicklung des Mitarbeiters.