Muss ein Zwischenzeugnis eine Leistungsbeurteilung enthalten?

Antwort

Ja, ein Zwischenzeugnis sollte in der Regel eine Leistungsbeurteilung des Mitarbeiters enthalten. Es dient dazu, den aktuellen Stand der Leistungen und des Verhaltens des Mitarbeiters zu dokumentieren. Diese Beurteilung kann sowohl positive Aspekte als auch Verbesserungspotenziale umfassen und ist wichtig für die weitere berufliche Entwicklung des Mitarbeiters.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Steht einem gekündigten Mitarbeiter mit 30 Tagen Urlaub der Urlaub für Dezember noch zu, obwohl er Ende November nicht mehr arbeitet?

In Deutschland hat ein Mitarbeiter, der gekündigt wurde, grundsätzlich Anspruch auf seinen Urlaub, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen... [mehr]