In Deutschland hat ein Mitarbeiter, der gekündigt wurde, grundsätzlich Anspruch auf seinen Urlaub, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen... [mehr]
Ja, ein Zwischenzeugnis sollte in der Regel eine Leistungsbeurteilung des Mitarbeiters enthalten. Es dient dazu, den aktuellen Stand der Leistungen und des Verhaltens des Mitarbeiters zu dokumentieren. Diese Beurteilung kann sowohl positive Aspekte als auch Verbesserungspotenziale umfassen und ist wichtig für die weitere berufliche Entwicklung des Mitarbeiters.
In Deutschland hat ein Mitarbeiter, der gekündigt wurde, grundsätzlich Anspruch auf seinen Urlaub, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen... [mehr]