Muss ein alleiniger GGF eine Gesellschafterversammlung abhalten?

Antwort

Ein alleiniger Geschäftsführer (GGF) einer GmbH ist nicht verpflichtet, eine Gesellschafterversammlung abzuhalten, da er der einzige Gesellschafter ist. In diesem Fall kann er die Beschlüsse, die normalerweise in einer Gesellschafterversammlung gefasst werden, auch schriftlich oder durch eine einfache Erklärung treffen. Es ist jedoch ratsam, solche Entscheidungen schriftlich festzuhalten, um rechtliche Klarheit zu gewährleisten.

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