In München gilt in Wohnungen grundsätzlich ab 22:00 Uhr Nachtruhe; lauter Lärm ist dann nicht mehr erlaubt. Entscheidend ist also: Am Abend darfst du nur bis 22 Uhr normal lauter sein,...
Wo meldet man in München Missstände bei der Wohnungsvermietung offiziell?
Antwort vom**In München meldest du Missstände bei der Wohnungsvermietung nicht an eine einzige Stelle, sondern an die zuständige Fachstelle je nach Problem: illegale Zweckentfremdung an den Fachbereich Bestandssicherung, überhöhte Mieten an die städtische Mietberatung und hygienische Missstände in Gemeinschaftsunterkünften an das Gesundheitsreferat.** ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/service/info/fachbereich-bestandssicherung/1076745/)) ## Die richtige offizielle Stelle **1. Zweckentfremdung von Wohnraum** Wenn eine Wohnung in München z. B. dauerhaft leer steht, als Büro genutzt wird, abgebrochen werden soll oder länger als 8 Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet wird, ist dafür der **Fachbereich Bestandssicherung / Abteilung Wohnraumerhalt** zuständig. Dort kannst du eine vermutete Zweckentfremdung offiziell melden. ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/service/info/fachbereich-bestandssicherung/1076745/)) **2. Überhöhte Miete / Mietwucherähnliche Fälle** Wenn der Verdacht besteht, dass für eine Wohnung auf dem freifinanzierten Markt ein unangemessen hohes Entgelt verlangt wird, ist in München die **städtische Mietberatung** die richtige Anlaufstelle. Die Stadt nennt ausdrücklich den Vollzug von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz als Schutz gegen überteuerte Mieten. ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/service/info/mietberatung/1074551/)) **3. Hygienische Missstände in Gemeinschaftsunterkünften** Geht es um hygienische Mängel in **Gemeinschaftsunterkünften für Erwachsene**, führt das **Gesundheitsreferat** anlassbezogene Kontrollen durch, sobald solche Missstände gemeldet werden. Das betrifft aber nicht normale Privatwohnungen. ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/service/info/gesundheitsschutz-hygiene-und-umweltmedizin-umwelthygienemedizin/1075149/)) ## Wichtiger Unterschied Viele werfen alles unter „Missstände bei Vermietung“ zusammen. Genau das ist der Fehler: **Bauliche oder mietrechtliche Mängel in deiner Wohnung meldest du zuerst dem Vermieter, behördlich relevant werden vor allem Zweckentfremdung, Preisverstöße oder spezielle Hygienefälle.** Die Stadt München bietet zusätzlich eine allgemeine **Mietrechtsberatung** über das Amt für Wohnen und Migration an. ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/dam/Home/Stadtverwaltung/Sozialreferat/wohnungsamt/Mietberatung/LHM-Infoblatt-Maengel-der-Mietwohnung.pdf)) ## Praktisch am sinnvollsten Wenn du offiziell meldest, solltest du **Adresse, genaue Beschreibung, Zeitraum, Namen des Vermieters oder Anbieters und möglichst Belege** wie Inserate, Fotos oder Schriftverkehr angeben. Gerade bei Ferienwohnungs-Verdacht oder überhöhter Miete entscheidet oft nicht das Gefühl, sondern die Dokumentation. Diese Einordnung folgt aus den städtischen Zuständigkeiten und den beschriebenen Prüfmaßstäben. ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/service/info/fachbereich-bestandssicherung/1076745/)) Für München sind dafür besonders relevant die städtischen Seiten zur [Zweckentfremdung](https://stadt.muenchen.de/service/info/fachbereich-bestandssicherung/1076745/) und zur [Mietberatung](https://stadt.muenchen.de/service/info/mietberatung/1074551/).