In der MpbetreibV Paragraf 5 steht Ausbildung, ist damit auch Studium gemeint?

Antwort

In der MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) bezieht sich der Begriff "Ausbildung" in der Regel auf die spezifische Schulung und Qualifikation von Personen, die mit Medizinprodukten arbeiten. Dies kann sowohl formale Ausbildungen als auch Weiterbildungen umfassen. Ein Studium kann in diesem Kontext als eine Form der Ausbildung betrachtet werden, insbesondere wenn es sich um ein Studium handelt, das relevante Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Medizinprodukte vermittelt. Es ist jedoch wichtig, die genauen Anforderungen und Definitionen im jeweiligen Kontext der Verordnung zu prüfen.

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