Wenn nach Toleranz 12 km/h zu viel übrig bleiben, kostet das in Deutschland 50 Euro – ohne Punkt und ohne Fahrverbot. Bei 42 km/h in einer 30er-Zone ist genau diese Toleranz entscheidend: I...
Kann man einen Motorrad-Blitzer auf jemand anderen schreiben lassen, wenn das Gesicht nicht erkennbar ist?
Antwort vom**Nein – einfach „auf jemand anderes schreiben lassen“ ist keine legale Lösung, sondern kann schnell selbst strafbar werden.** Wenn auf dem Blitzerfoto dein Gesicht mit dem Motorradhelm nicht erkennbar ist, heißt das nicht automatisch, dass das Verfahren erledigt ist. Bei Motorrädern ist die Fahrerermittlung zwar oft schwieriger als beim Auto, aber die Behörde kann trotzdem über Halterdaten, Motorradtyp, Kleidung, Ort, Zeit, frühere Fotos oder Befragungen ermitteln. In Deutschland gilt bei Verkehrsverstößen grundsätzlich Fahrerhaftung, nicht automatische Halterhaftung – entscheidend ist also, wer gefahren ist. Jemand anderen bewusst als Fahrer anzugeben, obwohl er es nicht war, ist riskant. Je nach Fall kommen falsche Verdächtigung, Beihilfe oder andere strafrechtliche Probleme in Betracht. Spätestens wenn die Behörde merkt, dass die Angabe nicht plausibel ist, wird es deutlich unangenehmer als der ursprüngliche Blitzerverstoß. ## Was praktisch wichtig ist Wenn das Gesicht nicht erkennbar ist, muss die Behörde den Fahrer trotzdem nachweisen. Gelingt ihr das nicht innerhalb der Verjährungsfrist, kann das Verfahren scheitern. Aber darauf darf man nicht mit einer erfundenen Benennung reagieren. Sinnvoll ist nur: - keine falschen Angaben machen - Bescheid genau prüfen - Fristen einhalten - im Zweifel einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten ## Der entscheidende Unterschied **„Nicht erkennbar“ bedeutet nur: Der Nachweis ist schwerer. Es bedeutet nicht: Man darf deshalb einen anderen vorschieben.** Gerade bei Motorrädern endet so etwas sonst nicht nur mit dem Bußgeld, sondern zusätzlich mit Ärger wegen einer falschen Einlassung.