Müssen kurzfristig Beschäftigte einen RV-Befreiungsantrag stellen?

Antwort

Ja, kurzfristig Beschäftigte müssen einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung stellen, wenn sie von der Rentenversicherungspflicht befreit werden möchten. Dies ist wichtig, da kurzfristige Beschäftigungen in der Regel rentenversicherungspflichtig sind, es sei denn, die Befreiung wird beantragt. Der Antrag sollte in der Regel vor Beginn der Beschäftigung gestellt werden.

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