Ja, aber nur, wenn die Notizen für das Arbeitsverhältnis erforderlich, sachlich richtig und verhältnismäßig sind. Private „Schattenakten“, wertende Beobachtungen...
Was tun, wenn Mitarbeiter das Hotel beklauen?
Antwort vomWenn Mitarbeiter ein Hotel beklauen, sollten folgende Schritte unternommen werden: 1. **Beweise sammeln**: Überwachungskameras überprüfen, Zeugen befragen und andere Beweise sichern. 2. **Interne Untersuchung**: Eine gründliche interne Untersuchung durchführen, um den Vorfall zu klären. 3. **Gespräch mit dem Mitarbeiter**: Den betroffenen Mitarbeiter zu einem Gespräch einladen, um die Vorwürfe zu besprechen. 4. **Rechtliche Schritte**: Je nach Schwere des Diebstahls rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wie z.B. eine Anzeige bei der Polizei. 5. **Arbeitsrechtliche Maßnahmen**: Disziplinarmaßnahmen ergreifen, die bis zur Kündigung führen können. 6. **Präventive Maßnahmen**: Sicherheitsmaßnahmen verstärken, wie z.B. Zugangskontrollen, regelmäßige Inventuren und Schulungen für Mitarbeiter. Es ist wichtig, dabei stets die gesetzlichen Vorgaben und arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.