Es gibt keine allgemeingültige Statistik darüber, wie häufig Mitarbeitende in einer Steuerkanzlei in den Täterkreis – etwa bei Steuerdelikten, Untreue oder anderen wirtschaftskriminellen Handlungen – miteinbezogen werden. Die Einbeziehung von Mitarbeitenden in strafbare Handlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. internen Kontrollmechanismen, Kanzleigröße, Arbeitsklima und individuellen Motiven. In der Praxis kommt es jedoch vor, dass Mitarbeitende in Einzelfällen in Delikte wie Unterschlagung, Datenmanipulation oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung verwickelt sind. Die meisten Steuerkanzleien setzen daher auf strenge interne Kontrollen, das Vier-Augen-Prinzip und regelmäßige Schulungen, um das Risiko zu minimieren. Konkrete Zahlen werden von Behörden wie dem Bundeskriminalamt oder der Steuerfahndung nicht regelmäßig veröffentlicht, da solche Fälle meist individuell untersucht und nicht gesondert statistisch erfasst werden. Die überwiegende Mehrheit der Mitarbeitenden in Steuerkanzleien arbeitet jedoch rechtskonform und professionell. Weitere Informationen zu Wirtschaftskriminalität findest du beispielsweise beim [Bundeskriminalamt](https://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Wirtschaftskriminalitaet/wirtschaftskriminalitaet_node.html).