Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.
In Deutschland dürfen minderjährige Schulkindern in bestimmten Situationen ohne die Anwesenheit ihrer Eltern angehört werden, insbesondere wenn es um schulische Belange oder das Wohl des Kindes geht. Die Schule hat das Recht, mit dem Kind zu sprechen, um Informationen zu sammeln oder um das Kind in bestimmten Angelegenheiten zu unterstützen. Allerdings müssen die Eltern in der Regel über wichtige Entscheidungen informiert werden, insbesondere wenn es um disziplinarische Maßnahmen oder schwerwiegende Angelegenheiten geht. Es ist wichtig, dass die Schule die Rechte des Kindes und die elterliche Sorge respektiert.
Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.
In Deutschland dürfen minderjährige Personen (unter 18 Jahren) grundsätzlich keine Verträge abschließen, die sie rechtlich binden, ohne die Zustimmung ihrer Eltern oder Erzie... [mehr]