In Deutschland können 14-Jährige für bestimmte Straftaten zur Verantwortung gezogen werden, jedoch gelten hier besondere Regelungen. Das Jugendstrafrecht kommt zur Anwendung, und die St... [mehr]
Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR war bekannt dafür, Jugendliche wegen verschiedener Aktivitäten zu verfolgen, die als staatsfeindlich oder regimekritisch angesehen wurden. Zu den häufigsten Vorwürfen und Straftaten, die Jugendlichen zur Last gelegt wurden, gehörten: 1. **Republikflucht**: Der Versuch, die DDR illegal zu verlassen, wurde als schwere Straftat betrachtet. 2. **Staatsfeindliche Hetze**: Äußerungen oder Handlungen, die als kritisch gegenüber dem Staat oder der sozialistischen Ordnung interpretiert wurden. 3. **Verbreitung von Propaganda**: Das Verteilen von Flugblättern oder anderen Materialien, die als regimekritisch galten. 4. **Zusammenrottung und Aufruhr**: Teilnahme an nicht genehmigten Versammlungen oder Demonstrationen. 5. **Schwarzhandel und Devisenvergehen**: Illegale Geschäfte, insbesondere im Zusammenhang mit westlichen Produkten oder Währungen. 6. **Wehrdienstverweigerung**: Die Verweigerung des Wehrdienstes oder des Wehrersatzdienstes. Diese Vorwürfe führten oft zu harten Strafen, einschließlich Haftstrafen, Überwachung und anderen Repressionen.
In Deutschland können 14-Jährige für bestimmte Straftaten zur Verantwortung gezogen werden, jedoch gelten hier besondere Regelungen. Das Jugendstrafrecht kommt zur Anwendung, und die St... [mehr]