Was sind Menschenrechte, Grundrechte, das Grundgesetz und Kinderrechte?

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Menschenrechte sind universelle Rechte, die jedem Menschen zustehen, unabhängig von Nationalität, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder anderen Merkmalen. Sie sind in verschiedenen internationalen Dokumenten festgelegt, wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Grundrechte sind spezifische Rechte, die in nationalen Verfassungen verankert sind. In Deutschland sind sie im Grundgesetz (GG) festgeschrieben und schützen die Würde des Menschen, die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit und viele weitere Rechte. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedet wurde. Es legt die grundlegenden Prinzipien des deutschen Staates fest und garantiert die Grundrechte der Bürger. Kinderrechte sind spezielle Rechte, die für Kinder gelten und deren Schutz und Förderung sicherstellen sollen. In Deutschland sind sie durch das Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und durch das Grundgesetz, insbesondere durch Artikel 6, geschützt. Diese Rechte umfassen das Recht auf Bildung, das Recht auf Schutz vor Gewalt und das Recht auf Beteiligung.

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